In Bauprojekten entlang von Bahnstrecken spielt die Sicherungsaufsicht eine zentrale Rolle, indem sie als Bindeglied zwischen der Deutschen Bahn AG, den beteiligten Baufirmen und dem Sicherungspersonal fungiert. Die Hauptverantwortung der Sicherungsaufsicht besteht darin, die Sicherheitsmaßnahmen zu planen und zu überwachen, um potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit dem Bahnverkehr zu verhindern oder zu minimieren.

SICHERUNGSAUFSICHT

Der Sicherungsposten spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherheit auf Bahnstrecken. Er warnt die Arbeiter mithilfe von Signalen vor nahenden Zügen und stellt sicher, dass alle Sicherheitsvorschriften befolgt werden. Absperrposten verhindern unbefugten Zugang zum Gleisbereich. Der Überwachungsposten beobachtet das Verhalten der Arbeiter bei der Nutzung von Automatischen Zugbeeinflussungssystemen (ATWS). Der Sicherungsposten (BoStrab) konzentriert sich auf die Sicherheit im Straßenbahnbetrieb.

Absperr- und Überwachungsposten

Die Feste Absperrung (FA) ist eine Schutzvorrichtung, die dazu dient, den Arbeitsbereich auf Bahnstrecken klar von benachbarten Gleisen oder Betriebsbereichen zu trennen. Diese Vorrichtung verhindert wirkungsvoll, dass Arbeiter versehentlich in die Gleise des Nachbargleises oder in den Bereich des Betriebsgleises gelangen, während sie Arbeiten im Gleisbereich durchführen.

FESTE ABSPERRUNG

Wenn es nicht möglich ist, Gleise zu sperren oder feste Absperrungen zu verwenden, stellt ein automatisches Warnsystem eine moderne Sicherheitsmaßnahme dar. Dabei werden Annäherungen von Zügen am Anfang einer Strecke erfasst, entweder durch Schienenkontakte oder manuell über Funksender, die mit der Zentrale über Kabel oder drahtlose Verbindungen verbunden sind. In den Zentralen werden diese Zugankündigungen automatisch ausgewertet und an den Warngeräten in Form von akustischen und visuellen Signalen ausgegeben.

AUTOMATISCHE WARNSYSTEME (ATWS)

Bauaffine Dienstleistungen

Bahnübergangsposten / Bahnübergangshilfsposten

Der Bahnübergangsposten (BÜP) hat die Aufgabe, Unfälle und Schäden an der Schnittstelle zwischen Schienen- und Straßenverkehr zu verhindern. Wenn es zu Störungen an einem Bahnübergang oder seinen Signalen kommt oder wenn dort Bauarbeiten durchgeführt werden, übernimmt der BÜP die Verantwortung. Er gewährleistet, dass sowohl Schienen- als auch Straßenverkehr sicher über die Gleise und den Bahnübergang geleitet werden können.

Bahnerdungsberechtigter

Nachdem die Oberleitung abgeschaltet wurde, führt der Bahnerdungsberechtigte eine Prüfung mithilfe eines Spannungsprüfers durch, um sicherzustellen, dass die Anlage keine elektrische Spannung mehr aufweist. Danach installiert er Erdungsseile als Schutzvorrichtung, um sowohl die Arbeiter als auch die Technik vor den Gefahren des elektrischen Stroms zu sichern.

Schaltantragsteller

Personen, die Schaltanträge stellen (Schaltantragsteller oder SAS), haben die Berechtigung, bei der Zentralschaltstelle die Deaktivierung oder Aktivierung von Teilen der Oberleitung zu beantragen. Dies geschieht im Auftrag des Verantwortlichen für die Anlage oder des von ihm beauftragten Personen und erfordert die Zustimmung des zuständigen Fahrdienstleiters. Der SAS kommt zum Einsatz, wenn Arbeiten an Oberleitungsanlagen oder in deren unmittelbarer Nähe erforderlich sind oder wenn es notwendig ist, den Strom auszuschalten, um Betriebsstörungen zu verhindern oder zu beheben.

Helfer im Bahnbetrieb

Zugschlussmelde-, Rückmelde- und Flankenschutzposten sowie Befehlsausfertiger sind Hilfskräfte, die dem festen Personal des Eisenbahnbetreibers (AG) bei der Durchführung von Bahnverkehr und Zugfahrten unterstützend zur Seite stehen.

Mobile Bahnübergangsanlage

Das Technische Hilfsmittel für Bahnübergangsposten (TH-BÜP) ist ein transportables Schrankensystem mit einem Andreaskreuz und integrierter Lichtsignalanlage. Es dient dazu, den Bahnübergang zu sichern, ohne dass ein zusätzlicher Hilfsposten benötigt wird. Das TH-BÜP kann flexibel eingesetzt werden, insbesondere an Bahnübergängen, deren fest installierte Sicherungseinrichtungen aufgrund von Baumaßnahmen vorübergehend außer Betrieb sind. Es ermöglicht eine schnelle und effiziente Absicherung des Bahnübergangs.

Langsamfahrstellen

Temporäre Langsamfahrstellen an Baustellen oder an Stellen mit Mängeln in der Gleisinfrastruktur werden durch die Verwendung von Langsamfahrsignalen Lf 1 bis Lf 3 angezeigt. Diese Signale haben den Zweck, die Geschwindigkeit in bestimmten Gleisabschnitten zu reduzieren, in denen die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten gemäß dem Verzeichnis der örtlichen Geschwindigkeiten (VzG) nicht eingehalten werden können.

Geschwindigkeitsprüfeinheit

Je nachdem, wie stark die Geschwindigkeit in Bezug auf die im Verzeichnis der örtlichen zugelassenen Geschwindigkeiten (VzG) festgelegten Werte reduziert wird, kann es notwendig sein, diese Stellen mit einem punktuellen Überwachungssystem wie der punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) in einer bestimmten Bauform, dem Baugleismagneten (Indusi) oder der Geschwindigkeitsprüfeinheit (GPE) auszustatten.

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